1. Allgemeines
Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen behalten die übrigen Regelungen ihre Gültigkeit.
2. Angebot und Abschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Abschluss erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch die Ausführung der Bestellung. Für die Richtigkeit von Abbildungen, Zeichnungen, Angaben von technischen Daten und elektrischen Werten übernehmen wir keine Gewähr. Sie sind keinesfalls als zugesicherte Eigenschaft zu betrachten. Änderungen der technischen Daten und Konstruktionen bleiben vorbehalten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es sind die jeweils am Liefertag gültigen Preise maßgeblich. Die Preise verstehen sich, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, ab Lieferort ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mindestauftragswert beträgt 50 Euro (ohne MwSt.). Bei Aufträgen unter dem Mindestwert wird ein Mindermengenaufschlag in Höhe von 10 Euro in Rechnung gestellt. Soweit nichts anderes vereinbart, sind sämtliche Zahlungen spätestens innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug frei Zahlstelle des Lieferanten zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 Prozent Skonto. Erstaufträge liefern wir gegen Vorauskasse, die durch Banküberweisung zu erfolgen hat. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Die Aufrechnung gegen Ansprüche der Firma WTS Schaltgeräte GmbH ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Lieferung
Lieferfristen sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Fälle höherer Gewalt und Betriebsstörungen berechtigen uns die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Verpackung wird berechnet und nicht zurückgenommen. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Versicherung erfolgt auf seinen Wunsch und zu seinen Lasten. Wird der Versand durch Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf seine Kosten und Gefahr. In diesem Falle steht unsere Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
5. Eigentumsvorbehalt
Lieferungen bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgründen, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderungen. Wir haben das Recht, wenn der Käufer in Verzug ist oder unsere Interessen durch die Lage oder durch das Verhalten des Käufers gefährdet sind, das unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Material ganz oder teilweise von unserem Käufer oder dessen Abnehmer herauszuholen und darüber zu verfügen. Die Rücksendung der Ware hat frachtfrei zum Erfüllungsort auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu erfolgen. Von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten für die Rücknahme bei Zahlungsverzug oder Konkurs gehen zu Lasten des Käufers. Be- und Verarbeitung erfolgen von uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware, sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur, solange er nicht im Verzug ist, verarbeiten und veräußern; eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung ist ausgeschlossen. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ferner nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß folgender Bestimmungen auf uns übergeht. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Verkäufer mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittkäufer zur Zahlung an uns bekannt zu geben. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 25 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
6. Gewährleistung
Der Käufer hat Beanstandungen von Menge und Beschaffenheit unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Warenerhalt schriftlich anzuzeigen. Bei unrechtmäßigen Beanstandungen sind wir berechtigt, die uns dadurch entstandenen Kosten zu berechnen. Haftung für Mängel wird nur insoweit übernommen, als von Seiten der Lieferwerke Ersatz geleistet wird. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die unentgeltliche Beseitigung von Mängeln am Produkt (Ersatz oder Reparatur), die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Der Gewährleistungsanspruch besteht nur für Schäden am Vertragsgegenstand selbst. Der Käufer hat weiter keinen Anspruch auf Ersatz etwaiger Aufwendungen wie Aus- und Einbau, Überprüfung der Teile, Fahrten und Transport, sowie Forderungen nach entgangenen Gewinn und Schadensersatz, die ihm im Rahmen oder aus Anlass der Feststellung und Beseitigung von Mängeln an den von uns gelieferten Gegenständen erwachsen. WTS ist nicht verantwortlich für jegliche Defekte, Verluste oder Beschädigungen, welche direkt oder indirekt durch Missbrauch der gelieferten Waren verursacht wurden. Die Gewährleistung entfällt bei Schäden durch: unsachgemäßer Installation und Anschluss, falschem oder nachlässigem Gebrauch, unsachgemäßem Einsatz bzw. Nutzung, mechanische
Beschädigungen durch Unfall, Fall oder Stoß, fahrlässige oder mutwillige Zerstörung, normale Abnutzung oder Wartungsmangel, Reparatur am Liefergegenstand durch nicht qualifizierte Personen, Entfernen oder Unkenntlichmachen von Typenschildern. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
7. Rücknahme, Rücksendungen, Kosten für die Wiedereinlagerung
Zur Rücknahme bestellungsgemäß gelieferter Ware sind wir nicht verpflichtet. Ausnahmen hiervon bedürfen unserer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung. Wir behalten uns vor, bei der Gutschrift einen Abzug von mindestens 10% des Rechnungswertes für die Kosten der Wiedereinlagerung zu erheben. Voraussetzung für die Gutschrift ist stets, dass sich die Ware in einem einwandfreien und verkaufsfähigen Zustand befindet. Auf Wunsch des Kunden extra bestellte Ware sowie Sonderanfertigungen können in keinem Falle zurückgenommen werden. Rücksendungen von Waren dürfen nur mit unserem Einverständnis vorgenommen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine unfreien bzw. nicht frankierten Post-Rücksendungen akzeptieren und die Annahme solcher Rücksendungen verweigern.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt der Sitz des Verkäufers. Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verkäufers.